Sperrmüll

DAS und nur DAS kann als Sperrmüll  in einem ASZ abgegeben werden.
Die Entsorgung von Sperrmüll ist sehr teuer, daher muss er möglichst genau von anderen wiederverwertbaren Altstoffen getrennt werden. So können sowohl Ressourcen als auch eine Menge Geld gespart werden.

Sperrig sind z. B.:

  • Angelruten, Automöbel (ohne Airbag) u. -stoßstangen
  • Bilder, Bügelbretter, Bodenbeläge
  • Dach- u. Isolierpappe, Felle
  • Gartenmöbel aus Kunststoff
  • Kinderspielzeug (großvolumig), Kinderwagen, Koffer
  • Lampenschirme, Liegen aus Kunststoff
  • Musikinstrumente
  • Pinnwände, Plexiglas
  • Platten aus Heraklith
  • Polstermöbel, Sofa, Couch, Matratzen
  • Schi, Schischuhe, Snowboard, Sportartikel
  • Schultaschen, Sonnenschirme, Regenschirme
  • Teppiche, Vorhänge

Was darf zum Altholz?

Unbehandeltes und behandeltes Holz, wie z.B. Möbel, Türstöcke, Bretter, Spanplatten, Böden, Holzverkleidungen, Bauhölzer, keinesfalls aber: Eisenbahnschwellen, Brandholz, Fenster und Türen mit Glas, Gartenabfälle wie Baumschnitt und Wurzelstöcke.
 
In den Altstoffsammelzentren als Serviceeinrichtung Ihres Bezirksabfallverbandes kann nun beinahe alles, was üblicherweise im Haushalt als Abfall anfällt, abgegeben werden.