ASZ Informationen zu den Änderung der Entsorgung von Gipskartonplatten

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Seit dem 01.Jänner 2026 gilt in Österreich ein Deponierungsverbot für Gipskartonplatten.

Diese dürfen daher nicht mehr gemeinsam mit Baurestmassen entsorgt werden. 

Gipskartonabfälle – sowohl aus Neubauten als auch Sanierungsreste – müssen dem Recycling zugeführt werden, und zwar unabhängig von der Menge. Das Deponieverbot gilt auch für kleine Baustellen.  

Das beiliegende Informationsblatt enthält alle wichtigen Informationen sowie Details zur richtigen Sammlung und Entsorgung.


05.02.2026 08:21