E-Scooter dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 25km/h und die Höchstleistung des Fahrzeuges darf 600 Watt nicht übersteigen, um als Fahrräder zu gelten.
Es gilt mit 01.05.2026 ein Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille.
Die Benutzung von vorhandenen Radfahranlagen ist Pflicht, sollte dies jedoch nicht möglich sein, muss auf der Fahrbahn gefahren werden.
Das Befahren von Gehsteigen und Schutzwegen ist grundsätzlich verboten.
Behörden können das Befahren von Fußgängerzonen per Verordnung auch für E-Scooter erlauben. Auch dies gilt ab 01.05.2026. Schrittgeschwindigkeit.
Die Fahrer von E-Scooter dürfen unter keinen Umständen andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gar gefährden.
E-Scooter müssen mit einer wirksamen Bremsvorrichtung ausgestattet sein. Sie benötigen weiße Frontlichter vorne und rote Rückstrahler hinten. Bei Dunkelheit bzw. schlechter Sicht muss ebenfalls ein weißes und rotes Licht als Beleuchtung zur Anwendung kommen. Mit 01.05.2026 braucht es auch gelbe, zur Seite wirkende Rückstrahler.
Mit 01.05.2026 müssen sie mit Klingel und Blinklichtern (auf der Lenkergabel, nach vorne und hinten sichtbar) ausgerüstet sein. Wer unter 16 damit fährt, muss einen Helm tragen.
Ebenfalls mit 01.05.2026 ist klargestellt, dass nur eine Person fahren darf. Auch Güter dürfen nicht transportiert werden.